Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 18.04.2012

Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2012 - VII ZR 134/11   

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https://dejure.org/2012,20626
BGH, 12.07.2012 - VII ZR 134/11 (https://dejure.org/2012,20626)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2012 - VII ZR 134/11 (https://dejure.org/2012,20626)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - VII ZR 134/11 (https://dejure.org/2012,20626)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, § 26 Nr 8 ZPOEG
    Nichtzulassungsbeschwerde im Prozess wegen Baumängeln: Darlegungslast des Beschwerdeführers zur Höhe der Beschwer; Beschwer bei Zahlungs- und Feststellungsurteil zur Erstattung von Mängelbeseitigungskosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Übersteigens des Betrags von 20.000 EUR für die Zulassung der Revision in der Zivilgerichtsbarkeit; Zahlung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung und Feststellung der Ersatzpflicht für Aufwendungen bzgl. einer nicht fachgerecht verputzten Decke

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde im Prozess wegen Baumängeln: Darlegungslast des Beschwerdeführers zur Höhe der Beschwer; Beschwer bei Zahlungs- und Feststellungsurteil zur Erstattung von Mängelbeseitigungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 Hs. 1; BGB a.F. § 633 Abs. 3
    Notwendigkeit des Übersteigens des Betrags von 20.000 EUR für die Zulassung der Revision in der Zivilgerichtsbarkeit; Zahlung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung und Feststellung der Ersatzpflicht für Aufwendungen bzgl. einer nicht fachgerecht verputzten Decke

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3 Hs. 1; BGB a.F. § 633 Abs. 3
    Notwendigkeit des Übersteigens des Betrags von 20.000 EUR für die Zulassung der Revision in der Zivilgerichtsbarkeit; Zahlung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung und Feststellung der Ersatzpflicht für Aufwendungen bzgl. einer nicht fachgerecht verputzten Decke

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streitwert für Feststellungsantrag wegen Baumängeln?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert für Feststellungsantrag wegen Baumängeln? (IBR 2013, 1060)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1107
  • NZBau 2012, 566
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Köln, 02.12.2016 - 1 U 21/16

    Rückforderung eines im Wege vorweg genommener Erbfolge übertragenen

    Da der Antrag nicht auf Leistung, sondern auf Feststellung der Zahlungsverpflichtung gerichtet war, war ein Abschlag von 20% zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 12.Juli 2012 - VII ZR 134/11 - juris; Herget in: Zöller, § 3 Rz. 16 " Feststellungsklage"), so dass sich ein Betrag von 22.373,91 EUR ergab.
  • AG Bad Segeberg, 19.02.2015 - 17 C 144/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Spurwechslers mit einem

    Bei der Bemessung der jeweiligen Obsiegens- und Unterliegensanteile war der Feststellungsantrag zu Ziff. 2) mit 300, 00 ? zu bewerten, wobei zu berücksichtigen ist, dass bei einer sog. positiven Feststellungsklage ein Abschlag von 20 % zu machen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 12.07.2012 - VII ZR 134/11, NJW-RR 2012, 1107) und zwar auch dann, wenn - wie vorliegend - eine Haftpflichtversicherung beteiligt ist (vgl. BGH, Beschl. v. 12.07.2012 - VII ZR 134/11, NJW-RR 2012, 1107; BGH, Beschl. v. 30.04.2008 - III ZR 202/07, MDR 2008, 829; Zöller/Herget, 30. Aufl. 2014, § 3 Rn. 16 "Feststellungsklage").
  • OLG Frankfurt, 17.06.2019 - 21 U 73/17

    Streit um Mängelbeseitigungskosten und Schadenersatzansprüche nach Kündigung von

    Er beläuft sich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 sub "Feststellungsklagen") auf 80 % der über den bezifferten Vorschussbetrag hinausgehenden Kosten für die Beseitigung der Mängel, bezogen auf den Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Berufungsverhandlung (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1107).
  • OLG Saarbrücken, 09.12.2015 - 1 U 13/12

    Steuerberaterhaftung: Pflicht zur Aufklärung eines Geschäftsführers einer GmbH

    Die Festsetzung des Streitwertes war gemäß § 63 Abs. 3 GKG von Amts wegen zu korrigieren, da bei der ursprünglichen Festsetzung übersehen wurde, dass es sich vorliegend nicht um eine Leistungs- sondern um eine Feststellungsklage handelt, bei der ein Abschlag von 20% vorzunehmen ist (BGH, Beschl. v. 12.7.2012 - VII ZR 134/11 - NZBau 2012, 566 Tz. 5; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 3 Rn. 16 "Feststellungsklage").
  • BGH, 19.02.2015 - VII ZR 176/14

    Bewertung der Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Dem Beschluss des Senats vom 12. Juli 2012 - VII ZR 134/11, NZBau 2012, 566 kann eine andere Auffassung nicht entnommen werden.
  • OLG Stuttgart, 17.05.2017 - 4 U 216/16

    Teilungsabkommen zwischen Krankenversicherer und Haftpflichtversicherer:

    Nach Abzug des Feststellungsabschlags in Höhe von 20 % (vgl. etwa Herget, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 3 ZPO, Rn. 16 "Feststellungsklagen"; BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - VII ZR 134/11, juris Rn. 5) ergibt sich damit der von Klägerseite bezifferte Streitwert in Höhe von 20.000 EUR.
  • KG, 16.04.2018 - 22 U 168/16

    Schadensersatz wegen Körperverletzung eine Mopedfahrers bei einem Verkehrsunfall:

    Der Wert des Feststellungsantrags ist insoweit bereits in erster Instanz nachvollziehbar und von den Parteien nicht angegriffen mit 700 EUR angenommen worden, wobei dieser Wert auch für die Höhe der Rechtsmittelbeschwer nach § 2 ZPO anzunehmen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - VII ZR 134/11 -, juris Rdn. 5).
  • LG Heidelberg, 28.07.2017 - 3 O 128/17

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Haftung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Hiervon ist nach allgemeinen Grundsätzen ein 20%iger Feststellungsabschlag - gegenüber dem Wert einer entsprechenden Leistungsklage - zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1107 Rn. 5, juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2018 - 22 U 93/17

    Vertrag über eine "betontechnologische Betreuung" ist ein Werkvertrag!

    Bei einer positiven Feststellungsklage ist regelmäßig ein Abschlag von 20 % gegenüber dem Wert einer entsprechenden Leistungsklage zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.07.2012, VII ZR 134/11, juris; Zöller-Herget, a.a.O., § 3, Rn 16, Stichwort "Feststellungsklage"; BeckOK-ZP/Wendtland, 28. Edition, Stand 01.03.2018, § 3 Rn 19, Stichwort "Feststellungsklage" mwN).
  • OLG Braunschweig, 20.12.2022 - 4 U 57/21

    Widerruf; Verbraucher; Verbraucherdarlehensvertrag; negative Feststellungsklage;

    Der Wert der auf Feststellung gerichteten Hilfswiderklage beträgt 80 % des Wertes der entsprechenden Leistungsklage (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - VII ZR 134/11 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 21.08.2018 - VIII ZB 1/18

    Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Berufung

  • OLG Nürnberg, 01.08.2019 - 13 U 1667/17

    Steuerliche Einlagekonten für Gesellschafter einer GmbH

  • OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung der Anschaffung eines Fahrzeugs

  • OLG Frankfurt, 25.01.2018 - 8 W 3/18

    Streitwert einer positiven Feststellungsklage

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.05.2014 - 12 O 2881/14

    Streitwert einer Feststellungsklage

  • OLG München, 12.01.2023 - 32 W 1678/22

    Streitwert - Duldung der Aufstockung einer Garage

  • OLG Koblenz, 28.05.2015 - 8 W 288/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Umwandlung eines

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 18.04.2012 - 7 U 762/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12338
OLG Jena, 18.04.2012 - 7 U 762/11 (https://dejure.org/2012,12338)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.04.2012 - 7 U 762/11 (https://dejure.org/2012,12338)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. April 2012 - 7 U 762/11 (https://dejure.org/2012,12338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    Baugeld, Ordnungsgemäße Verwendung, Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Baugeldempfängers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Empfängers von Baugeld nach § 1 Abs. 4 BauFordSiG

  • rechtsportal.de

    Darlegungs- und Beweislast des Empfängers von Baugeld

  • ibr-online

    BauFordSiG: Wie ist die Verwendung von Baugeld nachzuweisen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Baugeld, Ordnungsgemäße Verwendung, Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Baugeldempfängers

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Das Bauforderungssicherungsgesetz - eine unbekannte Waffe

Besprechungen u.ä. (2)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Das Bauforderungssicherungsgesetz - eine unbekannte Waffe

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    BauFordSiG: Bei der Baugeldabrechnung sind genaue Belege zwingend erforderlich! (IBR 2012, 456)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1107
  • NZBau 2012, 575
  • BauR 2012, 1441
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Jena, 18.04.2012 - 7 U 762/11
    Anlagen können lediglich der Erläuterung dienen, aber nicht schriftsätzlichen Vortrag ersetzen (BGH NJW 2008, 69, Rz. 25 - zitiert nach juris).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Jena, 18.04.2012 - 7 U 762/11
    Unstreitiges Vorbringen ist in der Berufungsinstanz immer zu berücksichtigen (BGH MDR 2005, 527).
  • OLG München, 20.11.2012 - 9 U 583/12

    Darlegungs- und Beweiserleichterungen bei einem Verstoß gegen das GSB

    Der Beklagte sei den Nachweispflichten des Baugeldempfängers nicht nachgekommen (vgl. OLG Jena, IBR 2012, 456).
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